Aufklärung für Patient*innen mit einer Blankoverordnung
Liebe/r Patient*in,
nach dem Patientenrechtegesetz sind Physiotherapeuten*innen ebenso wie
Ärzte*innen zur Aufklärung ihrer Patienten*innen verpflichtet. Dieser Pflicht
kommen wir mit diesem Aufklärungsbogen nach. Er dient Ihrer Information. Bitte
lesen Sie ihn aufmerksam durch
Behandlungsbeginn / Gültigkeit
Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der ärztlichen
Blankoverordnung beginnen. Die Verordnung ist nach Ausstellung 16 Wochen
gültig.
Zuzahlung:
Gesetzlich Versicherte Patienten*innen ab 18 Jahre haben – sofern sie nicht von
Zuzahlung befreit sind – eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Verordnung
zuzüglich 10% des Rezeptwertes an die Physiotherapiepraxis zu zahlen.
Vollendet der Patient während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, sind
von den noch verbleibenden Behandlungen 10% Zuzahlung zu leisten. Die
Physiotherapiepraxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre
Krankenkasse. Der Gesamtbetrag der Zuzahlung für eine Blankoverordnung ist
am Anfang noch nicht absehbar, da erst am Ende anhand der stattgefundenen
Therapieeinheiten der tatsächliche Betrag berechnet werden kann.
Die konkreten Kosten für Physiotherapieleistungen finden Sie HIER
Die konkreten Kosten für Ergotherapieleistungen finden Sie HIER
Folgende Kosten stehen fest:
1x Rezeptgebühr pro Verordnung 10,0 €
1x Physiotherapeutische Diagnostik 3,71 €
1x Bedarfsdiagnostik 2,78 €
Insgesamt 16,01 Euro
Folgende Kosten können je nach
Bedarf pro Behandlung entstehen:
Krankengymnastik 3,00 €
Krankengymnastik am Gerät 5,66 €
Manuelle Therapie 3,61 €
Wärmetherapie mittels Heißluft 0,75 €
Warmpackung mit Fango 1,64 €
Heiße Rolle 1,36 €
Elektrotherapie und Ultraschall 0,85 €
Kältetherapie 1,21 €
