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Aufklärung für Patient*innen mit einer Blankoverordnung

Liebe/r Patient*in,

nach dem Patientenrechtegesetz sind Physiotherapeuten*innen ebenso wie

Ärzte*innen zur Aufklärung ihrer Patienten*innen verpflichtet. Dieser Pflicht

kommen wir mit diesem Aufklärungsbogen nach. Er dient Ihrer Information. Bitte

lesen Sie ihn aufmerksam durch

Behandlungsbeginn / Gültigkeit

Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der ärztlichen

Blankoverordnung beginnen. Die Verordnung ist nach Ausstellung 16 Wochen

gültig.

Zuzahlung:

Gesetzlich Versicherte Patienten*innen ab 18 Jahre haben – sofern sie nicht von

Zuzahlung befreit sind – eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Verordnung

zuzüglich 10% des Rezeptwertes an die Physiotherapiepraxis zu zahlen.

Vollendet der Patient während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, sind

von den noch verbleibenden Behandlungen 10% Zuzahlung zu leisten. Die

Physiotherapiepraxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre

Krankenkasse. Der Gesamtbetrag der Zuzahlung für eine Blankoverordnung ist

am Anfang noch nicht absehbar, da erst am Ende anhand der stattgefundenen

Therapieeinheiten der tatsächliche Betrag berechnet werden kann.

Die konkreten Kosten für Physiotherapieleistungen finden Sie HIER

Die konkreten Kosten für Ergotherapieleistungen finden Sie HIER

Folgende Kosten stehen fest:

​​​1x Rezeptgebühr pro Verordnung 10,0 €

1x Physiotherapeutische Diagnostik 3,71 €

1x Bedarfsdiagnostik 2,78 €

Insgesamt 16,01 Euro

Folgende Kosten können je nach

Bedarf pro Behandlung entstehen:

Krankengymnastik 3,00 €

Krankengymnastik am Gerät 5,66 €

Manuelle Therapie 3,61 €

Wärmetherapie mittels Heißluft 0,75 €

Warmpackung mit Fango 1,64 €

Heiße Rolle 1,36 €

Elektrotherapie und Ultraschall 0,85 €

Kältetherapie 1,21 €​​

© 2023 Therapiepunkt

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